Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.”

§1 Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Social Media Manager (ContentKonzept, Doreen Beier, Pestalozzistr. 21, 01809 Heidenau) und dem Auftraggeber über die Betreuung der Social-Media-Kanäle auf Instagram, Facebook, X, TikTok und Pinterest.

2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§2 Annahme und Ausführung des Auftrages

1. Mit Unterzeichnung des Angebots erteilt der Auftraggeber einen rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Auftrag (Angebot) für die dort aufgeführten Leistungen. Soweit der Auftrag von ContentKonzept nicht schriftlich als angenommen bestätigt wird, gilt der Auftrag als angenommen, wenn er nicht spätestens binnen 4 Wochen von ContentKonzept abgelehnt wird.

3. ContentKonzept ist berechtigt, die Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt oder Form gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder ContentKonzept aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist (z.B. wegen Verstoß gegen religiöse und politische Neutralität, wegen absehbarer – auch nur vorübergehender – Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder weil der Auftraggeber ContentKonzept gegenüber mit fälligen Zahlungen, auch aus anderen bei ContentKonzept getätigten Aufträgen, in Verzug ist). ContentKonzept ist zu einer Prüfung der gewünschten Inhalte nicht verpflichtet. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung gestellte Vorlagen, Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für das Herstellungsverfahren von ContentKonzept geeignet sind. Er stellt ContentKonzept von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, marken- und namensrechtlicher Art, sowie von den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit ContentKonzept die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen. Bei trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig vom Auftraggeber gestellten erforderlichen Unterlagen ist ContentKonzept berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt insoweit nach eigenem Ermessen zu gestalten. Falls ContentKonzept Extraaufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, werden die Kosten dafür dem Auftraggeber gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber stellt ContentKonzept aus allen Ansprüchen Dritter frei, die die beauftragten Auftragsinhalte oder Anwendungen betreffen. Werden Verstöße gegen Vorschriften oder Rechte gerügt, ist ContentKonzept nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, seine Leistung ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung einzustellen.

§3 Leistungsumfang

1. Der Social Media Manager übernimmt folgende Aufgaben:

  • Beitragserstellung und Veröffentlichung auf den festgelegten Kanälen
  • Erstellung von Reels oder Stories 
  • Themenrecherche & Zielgruppenanalyse
  • Caption/Texterstellung
  • Bildrecherche & Bearbeitung
  • Beitragsoptimierung mittels Link, Keyword und Hashtags
  • Veröffentlichung in Facebook-Gruppen
  • Antworten auf Beitragsreaktionen 
  • Kampagnen- und Werbeanzeigen-Management (optional)
  • Monitoring und Reporting der Performance

2. Der konkrete Leistungsumfang wird in einem separaten Leistungsplan oder Vertrag festgelegt.

§4 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Zugangsdaten und Freigaben für die Social-Media-Accounts bereit.

2. Er trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte (z. B. keine Urheberrechtsverletzungen oder verbotene Werbeinhalte).

3. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers können die vereinbarten Fristen verlängern.

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen pünktlichen Zahlung bei ordnungsgemäßer, auftragsge-
mäßer Leistung.

5. Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei ContentKonzept anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

§5 Haftungsausschluss

1. ContentKonzept haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für den Ersatz von Schäden nur insoweit, als ihr, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ContentKonzept nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, haftet ContentKonzept für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung ebenfalls auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung von ContentKonzept ist ausgeschlossen. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Haftung von ContentKonzept auf Schadenersatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ContentKonzept unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder Sie wissen oder befürchten, dass Dritte von seinem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben.

2. Vorbehaltlich anderer als in diesen AGB getroffener Regelungen haftet ContentKonzept auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eventuelle Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung. Ein dem Auftraggeber zustehen der Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Wird ContentKonzept selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Wetter, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

3. Der Social Media Manager haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4. Keine Haftung besteht für:

  • Änderungen der Plattform-Algorithmen, die die Reichweite oder Performance beeinflussen
  • Sperrungen oder Einschränkungen durch die Plattformbetreiber
  • Technische Fehler oder Datenverluste seitens der Social-Media-Plattformen

§6 Angebot und Abschluss

Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Monatliche Aufgaben:
Die monatlichen Aufgaben haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängern sich automatisch um drei Monate, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist ist 30 Tage zum Monatsende und ist schriftlich mitzuteilen.

Einmalige Aufgaben:
50% bei Auftragsbestätigung sofort fällig. 50% innerhalb 14 Tage nach Projektabschluss

§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als monatliches Pauschalhonorar oder auf Stundenbasis.

2. Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14 Tagen] nach Erhalt ohne Abzug fällig.

3. Bei Zahlungsverzug kann der Social Media Manager die Arbeit bis zur Zahlung pausieren.

4. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung wie auch vertragsgemäß zu verauslagende Kosten erfolgen entsprechend des abgeschlossenen Vertragsmodelles und den zuGrunde liegenden Zahlungsmodalitäten, soweit nichts anderes vereinbart ist. ContentKonzept kann die Preise für sämtliche Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für sämtliche nach der Änderung bestellten Angebote und Dienstleistungen. Für die zuvor bestellten Angebote und Dienstleistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und bekannt gegebenen Preise.

Die Abrechnung des Auftrages ist – wenn nicht anders vereinbart – 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-Geld usw. ist aufgrund vieler Einzelpositionen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll. Falls diese dennoch vom Auftraggeber gewünscht wird, muss sie vor der Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Diese Leistung wird nach Aufwand berechnet.

§8 Auftragsstornierung

Wird der Auftrag als Ganzes oder – falls vereinbart – einzelne Positionen des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Arbeiten und Leistungen abgerechnet.

§9 Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag läuft entweder befristet oder unbefristet und kann mit einer Frist von [z. B. 4 Wochen] zum Monatsende gekündigt werden.

2. Eine außerordentliche Kündigung ist bei Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug möglich.

§10 Verspätete Datenlieferung

Nicht fristgerecht eingehendes Material kann eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung gefährden. Ausfälle/Verarbeitungsmängel, die sich daraus ergeben, können nicht beanstandet werden, es sei denn, sie beruhten auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der ContentKonzept. Bei Überschreitung der in dem Angebot genannten Datenabgabefrist behält sich ContentKonzept vor, eventuell anfallenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Anlieferung von Beschriftungsunterlagen behält sich ContentKonzept Preisaufschläge audrücklich vor. Aufschläge belaufen sich auf: mindestens 25% der Kosten der beauftragten Stunden und mindestens 50% der Produktionskosten. Abweichende Abgabefristen oder Absprachen sind nur in schriftlicher Form gültig.

§11 Ausführung des Auftrages

Das Leistungsspektrum wird entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit ContentKonzept abzusprechen.ContentKonzept kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart. Preisänderungen sind im Laufe einer Durchführung eines einzelnen Auftrages nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. ContentKonzept behält sich vor, den Auftrag aus wichtigem Grund (drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.

§12 Datenschutz und Vertraulichkeit

1. Der Social Media Manager verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über Geschäfts- und Kundendaten.

2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.

§13 Sonstige Bedingungen

Der Auftraggeber und ContentKonzept sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten. ContentKonzept behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen.

I. Domain- und Hostingleistungen

1. ContentKonzept ist nicht für die Datensicherung etwaiger auf einem externen virtuellen Server gespeicherten Daten verantwortlich.
Soweit Daten auf einen virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherungskopien her. Im Fall des Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an ContentKonzept zu übermitteln.

2. ContentKonzept weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte und Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann bzw. Dritte unbefugt in die Netzsicherheit eingreifen können oder den Nachrichtenverkehr kontrollieren können. Der Auftraggeber ist deshalb insoweit für die Sicherheit seiner eingespeisten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.

3. ContentKonzept haftet nicht dafür, dass ein externer virtueller Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder dafür permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internets haftet ContentKonzept ebenso wenig, wie für alle Schäden, die durch Störungen oder Fehler verursacht werden, die von ContentKonzept nicht zu vertreten sind. ContentKonzept behält sich vor, Inhalte oder Programme des Auftraggebers, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten oder die gegen gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften verstoßen oder die aus sonstigen Gründen unzulässig oder unzumutbar sind, zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.

4. Der Auftraggeber erstattet ContentKonzept zusätzlich zur vereinbarten Vergütung sämtliche im Rahmen zur Erbringung der Vertragsleistung anfallenden Gebühren und für den Auftraggeber zu verauslagenden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat ContentKonzept auch solche Kosten zu erstatten, die dieser wegen etwaiger Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen.

5. Eine von ContentKonzept erstellte Agentur- und Gestaltungsleistung ist regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist deshalb ohne schriftliche Zustimmung von ContentKonzept nicht berechtigt, diese Inhalte anderweitig selbst zu nutzen oder zu verwerten oder nach Vertragende bei einem anderen Anbieter oder Dritten weiter zu nutzen oder benutzen zu lassen. Die Urheberrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bei ContentKonzept, soweit nichts anderes vereinbart.

6. Verzögerungen durch den Kunden. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist auf Anfragen, Rückfragen oder Anforderungen reagieren oder die erforderlichen Daten nicht rechtzeitig bereitstellen, so behält sich ContentKonzept das Recht vor, die betroffene Aufgabe nicht zu bearbeiten. Unabhängig davon, ob die Aufgabe bearbeitet wurde oder nicht, werden in einem solchen Fall die vereinbarten Gebühren gemäß dem gültigen Vertrag fällig. Dies umfasst die Blockierung der Arbeitszeit der Mitarbeiter, die für die Bearbeitung der Aufgabe vorgesehen war.

ContentKonzept behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten für Verzögerungen seitens des Auftraggebers in Rechnung zu stellen, falls dadurch zusätzlicher Aufwand oder Ressourcen erforderlich sind.

Jegliche Verzögerung seitens des Auftraggebers entbindet ContentKonzept von der Einhaltung vereinbarter Fristen und kann Auswirkungen auf den Zeitplan und die Qualität der erbrachten Leistungen haben.

II. Suchmaschinenoptimierung SEO

1. Gegenstand des Vertrages der Suchmaschinenoptimierung ist die Umsetzung von OnPage- und OffPage-Maßnahmen, die der besseren Auffindbarkeit der Website bei Google.de dienen.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit ContentKonzept durchzuführen. ContentKonzept übernimmt keine Haftung für OnPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – ContentKonzept Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google-Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit ContentKonzept durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte ContentKonzept von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).

3. Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website wird durch ContentKonzept regelmäßig überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).

III. Google AdWords-Werbung SEA

1. Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Buchung von Werbekampagnen für Google AdWords zu ausgewählten Keywords für den Auftraggeber.

2. In dem in Auftrag gegebenen Werbebudget ist eine Service-Pauschale für die Kontenerstellung, die Anzeigentext- und Suchworterstellung sowie für regelmäßige Optimierungsmaßnahmen und Auswertungen enthalten.

3. ContentKonzept übernimmt keine Gewährleistung im Hinblick auf eine bestimmte Platzierung der Anzeige und den Preis pro Klick. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren und der damit einhergehenden Änderungen durch Google können diese variieren. Der jeweilige Auftrag läuft nur solange bis das zur Verfügung gestellte Budget verbraucht worden ist.

§14 Nutzung und Urheberrechte an erstellten Inhalten

1. Der Social Media Manager überträgt dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten.

2. Eine Weiterverbreitung oder Bearbeitung der Inhalte durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

3. Falls lizenzpflichtige Bilder, Musik oder Effekte genutzt werden (z. B. TikTok-Sounds, Instagram-Musikbibliothek), übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung.

§15 Besonderheiten von Instagram, Facebook und TikTok

1. Plattformrichtlinien: Der Auftraggeber erkennt an, dass die Plattformen eigene Nutzungsbedingungen haben, die beachtet werden müssen. Änderungen dieser Richtlinien können die Arbeit beeinflussen.

2. Sperrung oder Einschränkungen: Der Social Media Manager haftet nicht für Account-Sperrungen, Shadowbans oder Algorithmus-Änderungen, die sich auf die Performance auswirken.

3. Urheberrechte und Musiknutzung:

TikTok und Instagram erlauben nur bestimmte Musiknutzung für Unternehmensaccounts.

Verstöße gegen Musik- oder Urheberrechte liegen in der Verantwortung des Auftraggebers

§16 Schlussbestimmungen

7. ContentKonzept behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. Sollte ContentKonzept über eine gültige Kontaktadresse verfügen, werden die geänderten Bedingungen den Auftraggebern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der oben genannten Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten.

8. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pirna, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

1. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig.

 

Stand: 03/2025

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